AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Modellbauermeisters Gerhard Grote
Im Gresterfeld 1. D-33818 Leopoldshöhe
Konstruktion und Formenbau für Tiefziehwerkzeuge + Nachbearbeitung
1. Geltung der Bedingungen
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote unseres Unternehmens erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen.
Gegenbestätigungen des Bestellers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.
2. Angebot und Vertragsabschluß
2.1 Die Angebote unseres Unternehmens sind freibleibend und unverbindlich. Aufträge sollen schriftlich oder fernschriftlich bestätigt
werden. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabsprachen.
2.2 Zeichnungen, Abbildungen, Maße Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies schriftlich vereinbart wird.
3. Preise
3.1 Soweit nicht anders angegeben, halten wir uns an die in unseren Angeboten enthaltenden Preise 30 Tage ab deren Datum gebunden.
Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung genannten Preise zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Zusätzliche
Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet.
3.2 Die Preise verstehen sich ab Werk, ohne die Kosten für Verpackung und Fracht.
4. Liefer- und Leistungszeit
4.1 Liefertermine oder –fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.
4.2 ird die von uns geschuldete Leistung durch höhere Gewalt, rechtmäßigen Streik, unverschuldetes Unvermögen unsererseits oder eines
unserer Lieferanten verzögert, berechtigt uns dies, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung, längstens jedoch bis zu
sechs Wochen, hinauszuschieben, soweit nicht ein anzuerkennendes Interesse des Bestellers entgegensteht. Auf diese Leistungs- und
Lieferzeitenverlängerung berufen wir uns nur, wenn der Besteller über die vorgenannten Umstände der Lieferzeitverzögerung
unverzüglich benachrichtigt wurde. Dauert die Behinderung länger als sechs Wochen, ist der Besteller nach angemessener
Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten.
4.3 Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt, soweit dies für den Besteller zumutbar ist.
5. Gewährleistung
5.1 Offensichtliche Mängel müssen zwei Wochen nach Lieferung der Ware oder bei Abnahme der Leistung schriftlich gerügt werden. Nach
Ablauf der Frist können Gewährleistungsansprüche wegen offensichtlicher Mängel nicht mehr geltend gemacht werden.
5.2 Ist der Auftrag für beide Vertragsteile ein vollkaufmännisches Geschäft gelten im übrigen die Regelungen des § 377 HGB entsprechend.
5.3 Bei berechtigten Mängelrügen haben wir die Wahl, entweder die mangelhaften Liefergegenstände nachzubessern oder dem Besteller
gegen Rücknahme des beanstandeten Gegenstandes Ersatz zu liefern. Solange wir unseren Verpflichtungen auf Behebung der Mängel
nachkommen, hat der Besteller nicht das Recht, Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen,
sofern nicht ein Fehlschlagen der Nachbesserung vorliegt. Ist eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung unmöglich, schlägt sie fehl oder
wird sie verweigert, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl einen entsprechenden Preisnachlaß oder Rückgängigmachung des
Vertrages verlangen.
5.4 Unwesentliche und zumutbare Abweichungen in den Abmessungen und Ausführungen, insbesondere bei Nachbestellungen, bleiben
vorbehalten, soweit diese in der Natur der verwendeten Materialien liegen und üblich sind.
5.5 Abweichungen in den Abmessungen und in den Ausführungen sind vor der Weiterverarbeitung oder Weiterverwendung durch den
Besteller zu überprüfen. Eine Haftung unsererseits für Folgeschäden aus Verletzung dieser Obliegenheitspflicht des Bestellers wird
ausgeschlossen.
6. Vergütung
6.1 Ist die vertragliche Leistung vom Auftragnehmer erbracht und entsprechend 5. abgenommen, so ist die Vergütung nach einfacher
Rechnungslegung ohne Skontoabzug zu entrichten, sofern nichts anderes vereinbart ist.
6.2 st die Abrechnung der vertraglichen Leistung zu Lasten eines Vertragspartner des Bestellers vereinbart, so wird der Besteller nicht aus
der Vertragshaftung entlassen.
7. Pauschalierter Schadenersatz
Kündigt der Besteller vor Ausführung den Werkvertrag, so sind wir berechtigt, 5% der Gesamtauftragssumme als Schadenersatz zu
verlangen. Dem Besteller bleibt ausdrücklich das Recht vorbehalten, einen geringeren Schaden nachzuweisen.
8. Mangelfolgeschäden
Ansprüche auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand oder dem Werk selbst entstanden sind (Mangelfolgeschäden)
verjähren in 6 Monaten. Die Verjährung beginnt mit Abnahme des Werkes.
9. Zahlung
Wechselzahlungen sind nur bei besonderer Vereinbarung zulässig. Wechsel und Schecks werden nur zahlungshalber, nicht aber an
Zahlung Statt, angenommen. Wechselspesen und Wechselsteuer gehen zu Lasten des Auftraggebers.
10. Aufrechnung
Die Aufrechnung mit anderen als unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen ist ausgeschlossen.
11. Eigentumsvorbehalt
11.1 Gelieferte Gegenstände, Unterlagen und Datensätze bleiben bis zur vollen Bezahlung der Vergütung Eigentum des Auftragnehmers.
11.2 Der Besteller ist verpflichtet, uns Pfändungen der Eigentumsvorbehaltsgegenstände unverzüglich schriftlich anzuzeigen und die
Pfandgläubiger von dem Eigentumsvorbehalt zu unterrichten.
11.3 Erfolgt die Lieferung für einen vom Besteller unterhaltenen Geschäftsbetrieb, so dürfen die Gegenstände im Rahmen einer
ordnungsgemäßen Geschäftsführung weiter veräußert werden. In diesem Falle werden die Forderungen des Bestellers gegen den
Abnehmer aus der Veräußerung bereits jetzt in Höhe des Rechnungswertes des gelieferten Vorbehaltsgegenstandes dem Auftragnehmer
abgetreten. Bei Weiterveräußerung der Gegenstände auf Kredit hat der Besteller gegenüber seinem Abnehmer das Eigentum
orzubehalten. Die Rechte und Ansprüche aus diesem Eigentumsvorbehalt gegenüber seinem Abnehmer tritt der Besteller hiermit an uns
ab.
11.4 Bei Verarbeitung, Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsgegenstände mit anderen Gegenständen durch den Besteller, steht uns
das Miteigentum an der neuen Sache zu im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsgegenstände zum Wert der übrigen
Gegenstände.
11.5 Wenn der Wert der bestehenden Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt, sind wir auf Verlangen des
Bestellers insoweit zur Freigabe verpflichtet.
12. Eigentums- und Urheberrecht
An Kostenanschlägen, Entwürfen, Zeichnungen, Datensätzen und Berechnungen behalten wir uns unser Eigentums- und Urheberrecht
or. Sie dürfen ohne unsere Zustimmung weder genutzt, vervielfältigt noch dritten Personen zugänglich gemacht werden. Sie sind im
Falle der Nichterteilung des Auftrages unverzüglich zurückzugeben.
13. Geheimhaltung
alls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit der Bestellung unterbreiteten
Informationen nicht als vertraulich.
14. Gerichtsstand
Sind beide Vertragsparteien Vollkaufleute, so ist ausschließlicher Gerichtsstand unser Geschäftssitz, also Leopoldshöhe.
Gerhard Grote / 1. Januar 2006